DGB legt Gesetzentwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor – hier findet Ihr den Link für den DGB-Artikel vom 09.02.2022 ….

Erklärtes Ziel des DGB ist es, dabei auch die kirchlichen Beschäftigten zu erfassen, so hat es schon der 21. DGB-Bundeskongress 2018 beschlossen. Ein Blick in den Gesetzesentwurf zeigt aber: Auch wenn dieses Gesetz den Kirchen wahrscheinlich endlich einen ausführlich geregelten Beschäftigtendatenschutz bescheren würde, bleiben doch einige Fragen im Zusammenspiel mit dem kirchlichen Datenschutz offen. Hier zu Artikel 91 ein Bericht …

Auf der Seite des Bund-Verlages geht es in den „Meldungen für Betriebsräte“ ebenfalls um die Frage „Brauchen wir ein Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz?“

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