1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder von Personalvertretungen (Betriebs-und Personalräte, JAV; Schwerbehindertenvertretung usw.), unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit. Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind nur nach vorheriger Absprache teilnahmeberechtigt.
2. Anmeldung
Um das Anmeldeverfahren möglichst unbürokratisch zu handhaben und dem Bildungswerk alle wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen, melden Sie sich bitte unter Verwendung unserer Vordrucke an. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, akzeptieren wir auch formlose Anmeldungen. In diesem Falle gehen Ihnen unsere Geschäftsbedingungen spätestens mit der Anmeldebestätigung/Einladung zu. Sollten Sie mit diesen nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang schriftlich Ihre Anmeldung kostenfrei stornieren. Die Daten der Teilnehmer/innen werden vom Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Lande Hessen e.V. EDV-gestützt gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
3. Seminargebühren
Für die Teilnahme an unseren Seminaren werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Seminargebühren können Sie unserem Seminarprogramm entnehmen oder beim Bildungswerk erfragen. Die Seminargebühr beinhaltet nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt.
4. Unterkunft und Verpflegung
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Teilnehmenden ihre Buchung im Tagungshaus. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Seminaren nur bei gleichzeitiger Buchung des Tagungshauses möglich und beinhaltet die jew. Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen Seminarteilnehmer/in und Tagungshaus zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von diesem/dieser selbst beim Tagungshaus vorzunehmen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden mit dem Tagungshaus abgerechnet.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt von der Teilnahme am Seminar muss dem Bildungswerk schriftlich mitgeteilt werden. Soweit in der Ausschreibung ein Anmeldeschluss genannt ist, behalten wir uns bei einer Stornierung nach Anmeldeschluss vor, eine Ausfallgebühr bis zur vollen Höhe der Veranstaltungskosten, mindestens jedoch 50,-€ Einschreibgebühr, in Rechnung zu stellen. Soweit kein Anmeldeschluss in der Ausschreibung genannt ist, gilt eine Stornofrist von vier Wochen. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen müssen 100%der Seminargebühren, mindestens jedoch die oben genannte Einschreibgebühr, bezahlt werden, es sei denn, Sie benennen eine andere Teilnehmende.
Für die durch eine Stornierung nach o. g. Fristen entstehenden zusätzlichen Kosten(Ausfall-kostender Tagungsstätte u. Ä.) haftet der/die Teilnehmer/in.
6. Durchführung
Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldezahl kann das Seminar verschoben oder abgesagt werden. Wird das Seminar verschoben, besteht für die angemeldeten Teilnehmende keine Teilnahmeverpflichtung. Das Bildungswerk behält sich darüber hinaus vor, bei wichtigem Grund das Seminar zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt auch bei Ausfall oder kurzfristiger Erkrankung von Trainer*innen. Die Teilnehmende werden bei Nichtstattfinden des Seminars unverzüglich benachrichtigt. Bereits entrichtete Seminargebühren werden in diesen Fällen erstattet.
7. Nebenabreden
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Seminare und andere Bildungsmaßnahmen des Bildungswerkes. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
8. Verzugskosten
Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem*der Teilnehmer*in der Arbeitgeber*in kann das Bildungswerk nach eintretendem Zahlungsverzug einen Betrag von 2,50€ zur Abdeckung von Porto-und Verwaltungskosten erheben.
9. Seminare auf Anfrage, Beratung
Für „maßgeschneiderte“ Schulungen bzw. Inhouse-Seminare, resp. Beratungen auf Anfrage gelten Sonderkonditionen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Stand: 15. Juni2012