Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zu KI-Anwendungen
Expertise »KI-Einsatz im Betrieb« von Prof. Dr. Peter Wedde
Expertise »KI-Einsatz im Betrieb« von Prof. Dr. Peter Wedde
Betriebsräte haben zunehmend mit Betriebsvereinbarungen zu KI-Systemen zu tun. Beruhigend zu wissen: Es muss nicht alles neu erdacht werden. Betriebsvereinbarungen zu KI-Themen könnten sich an Regelungsinhalten orientieren, die es für die Ausgestaltung von konventionellen IT-Systemen gebe, insbesondere zu Themen »Cloud-Computing« und/oder »Software as a Service«, erklärt Professor Dr. Peter Wedde in der Broschüre »KI-Einsatz im Betrieb«.
Darin listet der Datenschutzexperte übersichtlich zehn Themen und Regelungsgegenstände auf. Zum Beispiel die Rechte der Beschäftigten: »Die Art und Weise der Verarbeitung personenbezogener Daten in KI-Anwendung muss für Beschäftigte hinreichend transparent sein und darf ihre Persönlichkeitsrechte nicht verletzen. Die notwendige Information der Beschäftigten muss in präziser, transparenter, verständlicher und in leicht zugänglicher Form erfolgen sowie in klarer und einfacher Sprache.«
Die Eckpunkte der Betriebsvereinbarung sind nur ein kleiner Teil der 69-seitigen Expertise, die den rechtlichen Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Betrieben und Unternehmen beschreibt. Im Mittelpunkt steht die Situation der Beschäftigten und Betriebsräte.
Die Veröffentlichung wurde beim Lern- und Experimentierraumprojekt »humAIn work lab« im Auftrag von Input Consulting in Stuttgart erstellt. »KI-Einsatz im Betrieb« – Antworten auf häufige Fragen zur Mitbestimmung – kann bei Input Consulting heruntergeladen werden.