Beruflich mit dem Rad unterwegs
Pedelecs fallen unter die Maschinenverordnung
Pedelecs fallen unter die Maschinenverordnung
Es sind Zeitungszusteller*innen, Briefträger*innen, Kurierfahrer*innen, die mitunter stundenlang auf dem Fahrrad unterwegs sind. Oft auf dem motorisierten Rad. Umgangssprachlich als E-Bike bezeichnet, handelt es sich um Pedelecs (Pedal Electric Cycle). Der Elektromotor kommt nur zum Einsatz, wenn in die Pedale getreten wird – bis maximal 25 Kilometer pro Stunde.
Pedelecs sind nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Fahrrädern gleichgestellt. Sie dürfen auf Fahrradwegen genutzt und ohne Helm gefahren werden. Allerdings fallen Pedelecs unter die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Darauf weist die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hin. Somit müssen Pedelecs grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Das gilt besonders bei Vibrationen. Sie müssen nach der Maschinenrichtlinie so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Vibrationen gemindert werden. Darüber hinaus müssen Hersteller*innen Angaben über die von der Maschine auf die oberen Gliedmaßen oder auf den gesamten Körper übertragenen Vibrationen zur Verfügung stellen. Dies gilt sowohl für die Betriebsanleitung als auch für Verkaufsprospekte, in denen Leistungsdaten des Pedelecs angegeben werden. Diese Anforderungen müssten daher auch in der jeweiligen Produktnorm beschrieben werden. Für Fahrräder ohne elektromotorische Unterstützung fehlt eine solche rechtliche Grundlage. Die Vibrationsangaben können Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung heranziehen.
Übrigens: Es ist unerheblich, ob die Pedelecs beruflich oder privat genutzt werden. Sie fallen unter die Maschinenverordnung und müssen die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. Ob das auch so passiert, kontrollieren sicherheitshalber die Betriebsräte oder die Aufsichtsbehörden.