Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro

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Im Büro der gesetzlichen Interessenvertretung werden viele personenbezogene Daten der Beschäftigten verarbeitet, sei es bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen oder im Rahmen des "normalen" Alltags. Die Mitglieder der Interessenvertretung haben sorgsam mit diesen Daten umzugehen.

Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen Betriebs-/Personalratsmitglieder aus datenschutzrechtlicher Sicht nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundes- bzw. den Landesdatenschutzgesetzen zu erfüllen haben und wie die technisch-organisatorische Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für einen aktiven Datenschutz im Betriebs-/Personalratsbüro aufgezeigt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Rechtsgrundlagen, Begriffe und Definitionen zum Datenschutz im Büro des Betriebs-/Personalrats
  • Datensicherheit –– Absicherung des PCs des Betriebs-/Personalrats, Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung
  • Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails sowie mit Veröffentlichungen im Intranet
  • Haben betriebliche Datenschutzbeauftragte Kontrollbefugnisse im Büro des Betriebs-/Personalrats?
  • Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten durch den Betriebs-/Personalrat
  • Datenschutzstrategie und -konzept des Betriebs-/Personalrats
  • Benennung einer/eines Datenschutzverantwortlichen im Gremium; Aufgaben
  • Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach der DSGVO (z.B. Recht auf Löschung der Daten)
VerweiseFlyer zum Download
Wichtige Hinweise zum SeminarEine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.
Zielgruppe/nMitglieder von Betriebsräten
Mitglieder von Personalräten
Mitglieder von kirchlichen Mitarbeitervertretungen
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungsgrundlage§37 Absatz 6 in Verbindung mit § 40 Betriebsverfassungsgesetz (37(6))
§54 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 (1,2) Bundespersonalvertretungsgesetz (54(1))
§179 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX (SBV)
§ 19 u. § 30 Mitarbeiter(innen)vertretungsgesetz oder vergleichbare Regelungen (MAV)
analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX (analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX )

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