Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier haben wir für Euch den Hinweis auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).  Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis einschließlich 30. Juni 2021 verlängert.Die Arbeitschutzregelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung wurden um neue Bestimmungen zu regelmäßigen betrieblichen Angeboten für Corona-Tests ergänzt (s. Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14.04.2021). In der Corona-ArbSchV werden weitergehende Arbeitsschutzregelungen und die Verpflichtung der Arbeitgeber*innen Homeoffice anzubieten geregelt, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

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