»Viel Überwachung, viel KI, viel Unkonkretes«
AlgorithmWatch wertet Koalitionsvertrag aus
AlgorithmWatch wertet Koalitionsvertrag aus
AlgorithmWatch hat den Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD auf die Themen KI und Nachhaltigkeit, Überwachung und Grundrechte, Big-Tech und Gemeinwohl angeschaut. Vorweg: Das Urteil ist ernüchternd. An vielen Stellen enthalte der Vertrag vage Ankündigungen. Einige Vorhaben – wie der Aufbau einer großen Gesichts-Datenbank – stünden gar im Widerspruch zu Verboten auf europäischer Ebene, kritisiert die Nichtregierungsorganisation.
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Beim Thema Überwachung bemängeln die Autor*innen die inhaltlich schwerwiegendsten Problemstellen der Vereinbarungen, die einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte darstellen. Das wird besonders hier deutlich: »Die Kombination aus ›klassischer‹ Videoüberwachung im öffentlichen Raum und Einbindung von KI-gestützter biometrischer Identifizierung liest sich im Koalitionsvertrag so, dass ›unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen bei schweren Straftaten […] den Strafverfolgungsbehörden eine retrograde biometrische Fernidentifizierung […] ermöglicht‹ werden soll. Zu diesem Zweck wolle die künftige Koalition recht pauschal eine ›Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten‹ einführen. Damit sei aber noch nicht klar, mit welchem Bildmaterial die Aufnahmen von Kameras an vermeintlichen Kriminalitätsschwerpunkten abgeglichen würden. Das, so AlgorithmWatch, werfe rechtliche Fragen auf – nicht zuletzt, weil die EU KI-Verordnung den Aufbau biometrischer Gesichts-Datenbanken, die zu solch einem nachträglichen biometrischen Abgleich nötig wären, eindeutig untersagt. Die Vorhaben gingen indes noch weiter, kritisiert die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation. Denn Sicherheitsbehörden sollen ›unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz, vornehmen können‹. Das meine nichts anderes, als dass Polizei und andere Sicherheitsbehörden Aufnahmen, beispielsweise von Überwachungskameras oder ihren eigenen Drohnen, künftig auch mit Bildmaterial aus dem Netz abgleichen dürfen.
Immerhin deute sich beim Umgang mit den großen Social-Media-Plattformen an, dass die künftige Regierung gegenüber Big-Tech-Konzernen und möglichen Forderungen von der US-Administration nicht einfach einknicken wolle.
Die Analyse ist hier nachzulesen.