
Keine Kontrolle von Leistung und Verhalten
Der Arbeitgeber will die Software zunächst ein halbes Jahr testen. Der Betriebsrat stimmt dem befristeten Pilotprojekt zu. Zwei Wochen vor Ablauf der Frist fordert er den Arbeitgeber zu Verhandlungen über eine endgültige Betriebsvereinbarung auf. Das Ziel des Betriebsrats: Leistungs- und Verhaltenskontrolle verhindern. Führungskräfte – von der Pflegedienstleistung bis zur Geschäftsführung – sollen keine personenbezogenen Daten einsehen können. Denn damit wären Leistungsprotokolle, Rankings im Team und Vergleiche zwischen den Schichten möglich. Auch die Protokolle der An- und Abmeldezeiten am System stünden allen Hierarchieebenen zur Verfügung. Das will der Betriebsrat unterbinden.
Vollendete Tatsachen
Doch der Arbeitgeber hat es mit der Verhandlung nicht eilig und Informationen über die neue Software gibt er nur zögerlich preis. Inzwischen läuft die Pflegesoftware seit neun Monaten, die Frist fürs Pilotprojekt ist überschritten. Updates und neue Funktionen, wie eine GPS-Signatur, sind bereits integriert. Sie speichert Zeit und Ort jeder Eingabe. Ähnlich wie bei Paketdiensten weiß der Arbeitgeber sofort, wer sich wie lange wo aufhält und wo Pausen gemacht werden. Die Kontrolle ist perfektioniert. Gleichzeitig bietet das System aber auch für die Beschäftigten Vorteile: Es schlägt Umfahrungen von Staus vor und empfiehlt die kürzeste Route, falls ein zusätzlicher Hausbesuch nötig wird. Das Pflegepersonal schätzt die Erleichterungen.
Rückkehr unmöglich
Der Betriebsrat überlegt, die Software per einstweiliger Verfügung abschalten lassen. Doch der Rechtsbeistand ist skeptisch: Das Arbeitsgericht könnte argumentieren, der Betriebsrat habe das System über Monate geduldet und es entstehe kein zusätzlicher Schaden. Der Betriebsrat erkennt, dass eine Rückkehr zum alten System kaum noch möglich ist. Die Software läuft weiter, viele Daten sind bereits eingepflegt, ein Druckmittel fehlt.
Erster Schritt: Technischer Test
Hätte es Alternativen gegeben? Ja. Zunächst hätte der Arbeitgeber die technische Infrastruktur des Systems prüfen können: Funktionieren Schnittstellen, Datenübertragung, Abruf der Daten, Offline-Modus? Solche Tests sind nicht mitbestimmungspflichtig, solange keine personenbezogenen Daten genutzt werden.
Ein Tipp: Der Betriebsrat könnte in der Zwischenzeit Interessenvertretungen in anderen Unternehmen nach deren Erfahrungen und Betriebsvereinbarungen befragen. Softwarehersteller werben oft mit Referenzen.
Mitbestimmung sichern
Im Fall des ambulanten Pflegedienstes hatten Arbeitgeber und Betriebsrat lediglich vereinbart, nach Ablauf der Frist über die Fortführung zu verhandeln. Damit verbaute sich der Betriebsrat die Möglichkeit, das System nach Ende der Pilotierungszeit abzuschalten – schlimmer noch: Er verlor ein wichtiges Druckmittel im Mitbestimmungsrecht.
Zweiter Schritt: Pilotierung mit Realdaten
Besser wäre es gewesen, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass das System nach dem Pilotprojekt abgeschaltet wird und alle erfassten Daten gelöscht werden, wenn es bis dahin keine Anschlussvereinbarung gibt. So hätte man eine echte Pilotphase und keinen schleichenden Roll-out garantiert. Um den Aufwand gering zu halten, hätte man nur ein Team oder eine Schicht einbeziehen können. Die doppelte Erfassung – digital und analog – wäre überschaubar geblieben.
Wichtig: Verschiedene Beschäftigtengruppen sollten befragt werden. Wie verändert sich die Arbeitssituation des Pflegepersonals? Kommt es zu Systemabstürzen oder messbarer Entlastung? Auch die Einsatzleitung, die Abrechnung, die IT und andere Abteilungen sollten ihre Erfahrungen einbringen.
Ziele für die Evaluierung klären
Ein weiterer Tipp: vorab mit dem Arbeitgeber das Ziel des Pilotprojekts festlegen. Was soll getestet werden? Welche Ziele sollten erreicht werden? Beispiele: Die Abrechnungszeit soll um 20 Prozent gegenüber der Abrechnung auf Papier sinken, die Beschäftigten sollen durch weniger Dokumentationsaufwand 20 Prozent mehr Zeit für die Pflege haben. Auch das Handling könnte überprüft werden: Gibt es Tablets oder müssen private Handys genutzt werden? Vor dem Ende des Pilotprojekts sollten Arbeitgeber und Betriebsrat die Ergebnisse gemeinsam auswerten. Hierfür ist in der Pilotierungsphase ein Zeitraum zu vereinbaren.
Dritter Schritt: Regelbetrieb?
Nach der Auswertung entscheiden Betriebsrat und Arbeitgeber, ob das alte System bleibt oder die neue Software in den Regelbetrieb übergeht. Und falls ja, unter welchen Bedingungen. Eventuell lassen sich kritische Module deaktivieren oder Anpassungen mit dem Hersteller vereinbaren. Erst dann kann die endgültige Betriebsvereinbarung für den Regelbetrieb verhandelt werden.
Der Betriebsrat kann nur Druck auf den Arbeitgeber ausüben, wenn vereinbart wird, dass die Pilotphase ein definiertes Ende hat. Will der Arbeitgeber das System regulär einführen, wird er Verhandlungen nicht hinauszögern. So bleibt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gewahrt.«