Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zu KI-Anwendungen
Betriebsräte haben zunehmend mit Betriebsvereinbarungen zu KI-Systemen zu tun. Beruhigend zu wissen: Es muss nicht alles neu erdacht werden. Betriebsvereinbarungen zu KI-Themen könnten sich an Regelungsinhalten orientieren, die es für die Ausgestaltung von konventionellen IT-Systemen gebe, insbesondere zu Themen »Cloud-Computing« und/oder »Software as a Service«, erklärt Professor Dr. Peter Wedde in der Broschüre »KI-Einsatz im Betrieb«.