BTQ-Werkstatt: Frühjahrsputz zur Betriebsratswahl
Ein Betriebsrat wendet sich an die BTQ Kassel. Er braucht Unterstützung, um seine Betriebsvereinbarungen zu aktualisieren. Einige scheinen veraltet, andere nicht mehr gesetzeskonform. Der Betriebsrat hat auch gehört, dass Vereinbarungen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2024 (Az. C-65/23) überprüft werden müssen. Stimmt das? Und wie aktualisiert man Vereinbarungen, ohne dass der Arbeitgeber gute Regelungen streicht? Technologieberater Markus Rhein gibt Tipps.
»Der Arbeitgeber eines ambulanten Pflegedienstes plant, eine Software zur Leistungserfassung, Dokumentation, Einsatzplanung und Abrechnung einzuführen. Die Beschäftigten sollen ihre Tätigkeiten direkt beim Hausbesuch auf dem Tablet erfassen. Auch die gesamte Pflegedokumentation steht digital bereit, was die Übergabe an die Kolleg*innen erleichtert. Nacharbeit im Büro entfällt, die Zettelwirtschaft hat ein Ende.
