Arbeiten 4.0: E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung - Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats

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Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) regelt die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen, nutzerfreundliche und effiziente elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Denn Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung sind oft nur Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung.

Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt das Gesetz für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten
  • Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen
  • Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz
  • Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen
  • Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz)
  • Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot
  • Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
  • Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung
VerweiseFlyer zum Download
Wichtige Hinweise zum SeminarEine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.
Zielgruppe/nMitglieder von Personalräten
Freistellungsgrundlage§54 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 (1,2) Bundespersonalvertretungsgesetz (54(1))
dem BPersVG vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG)

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AGB Format: PDF Größe: 35 KB
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