
KI wird in den meisten Betrieben nicht mit Pauken und Trompeten eingeführt. Sie kommt leise – als Update eines bestehenden Systems. Teams fasst plötzlich Besprechungen zusammen. Das Bewerbermanagement-Tool sortiert Kandidat:innen vor. SAP SuccessFactors schlägt Entwicklungsmaßnahmen vor. Der Service-Desk priorisiert Tickets automatisch. All das sind KI-Funktionen, die in Systemen stecken, die Ihr Betrieb seit Jahren nutzt – oft freigeschaltet durch ein ganz normales Software-Update.
Das Problem: Die bestehenden Betriebsvereinbarungen zu diesen Systemen wurden für eine andere Software geschrieben. Sie decken die neuen Funktionen nicht ab – und der Betriebsrat erfährt häufig erst dann davon, wenn Beschäftigte sich melden oder wenn jemand zufällig eine neue Funktion entdeckt. Das ist keine böse Absicht des Arbeitgebers, sondern eine Folge davon, dass KI-Funktionen inzwischen in fast jeder Unternehmenssoftware standardmäßig eingebaut werden.
In diesem Inhouse-Seminar gehen wir mit Ihrem gesamten Gremium systematisch durch, wo in Ihrem Betrieb KI bereits arbeitet – sichtbar und unsichtbar. Wir identifizieren gemeinsam, welche Ihrer bestehenden BVen betroffen sind, wo Regelungslücken bestehen und wo der dringendste Handlungsbedarf liegt. Alle im Gremium verstehen danach, warum dieses Thema nicht nebenbei läuft und wer im Gremium welche nächsten Schritte übernimmt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Was ist KI – und was davon steckt in Ihren Bestandssystemen? (Praxisbeispiele aus SAP, Microsoft, Personio, ServiceNow, Salesforce u.a.)
- Wie KI-Funktionen in bestehende Software eingebaut werden: automatische Updates, Feature-Freischaltungen, opt-in vs. opt-out
- Wo KI Beschäftigtendaten verarbeitet, ohne dass es auf den ersten Blick erkennbar ist
- Welche Ihrer bestehenden BVen sind betroffen – und wo greifen sie nicht mehr?
- Wie erkennt der Betriebsrat neue KI-Funktionen frühzeitig? (Informationsrechte, Monitoring-Ansätze)
- Bezug zur EU-KI-Verordnung: Was ändert sich für bereits eingesetzte Systeme?
- Erarbeitung einer System-Landkarte für Ihren Betrieb: Wo steht KI drauf, wo steckt KI drin?
- Priorisierung: Welche BVen müssen zuerst nachverhandelt werden, und wie?
| Wichtige Hinweise zum Seminar | Dieses Seminar führen wir direkt bei Ihnen durch – als Inhouse-Veranstaltung für Ihr Gremium. Umfang, Schwerpunkte und Ablauf stimmen wir in einem kostenlosen Vorgespräch (ca. 30 Min.) auf Ihre konkrete Situation ab. |
| Zielgruppe/n | Das gesamte Gremium – BR-Mitglieder mit und ohne technisches Vorwissen, gern gemeinsam mit JAV, SBV und Vertrauensleuten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. |
| Freistellungsgrundlage | § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG
Der Betriebsrat kann nach § 80 Abs. 3 BetrVG zu Aufgaben, die besondere Fachkenntnisse erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG. Die BTQ Kassel wird dabei als Sachverständige für technologische Fragestellungen der Mitbestimmung tätig. Der Betriebsrat fasst einen Beschluss über die Hinzuziehung und informiert den Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung des Beschlusses und bei der Kostenargumentation gegenüber dem Arbeitgeber. Alternativ: § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG Sofern das Seminar vorrangig Schulungscharakter hat, besteht für BR-Mitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG ein Anspruch auf Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln. Der Arbeitgeber trägt alle Kosten: Seminarkosten, Unterbringung und Verpflegung, Reisekosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Welche Rechtsgrundlage für Ihren Fall die passende ist, klären wir im Vorgespräch gemeinsam mit Ihnen. |
| Zeitraum / Datum | Nach Vereinbarung – 1, 2 oder 3 Tage, passend zu Ihrem Thema und den Vorkenntnissen im Gremium. |
| Veranstalter | BTQ Kassel – Beratungsstelle für Technologiefolgen und Qualifizierung im ver.di Bildungswerk Hessen e.V. Westring 69, 34127 Kassel Telefon 0561 – 2 88 57-0 |
| Ort | Bei Ihnen vor Ort, in einem Hotel oder einer Bildungsstätte Ihrer Wahl oder online. Wir beraten Sie gern zur Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsorts. |
| Teilnahmebedingung | Es gelten die AGB der BTQ Kassel. |
| Seminargebühr | Auf Anfrage – orientiert an Umfang, Vorbereitung und Teilnehmendenzahl. Wir erstellen Ihnen nach dem Vorgespräch ein individuelles Angebot. |
