Neue Software, neue KI-Funktionen, neue Cloud-Dienste – und für jedes System eine eigene Betriebsvereinbarung? Viele Gremien stellen fest, dass sie mit Einzel-BVen nicht mehr hinterherkommen. Kaum ist eine Vereinbarung unterschrieben, kommt das nächste Update, die nächste Erweiterung, das nächste Tool. Die Folge: Regelungslücken, überholte Vereinbarungen und ein Betriebsrat, der permanent reagiert statt gestaltet.

Eine Rahmenvereinbarung zu IT und KI löst dieses Problem, indem sie nicht ein einzelnes System regelt, sondern einen verbindlichen Rahmen schafft, der für alle technischen Einführungen gilt. Sie definiert Risikoklassen, Prüfpflichten, Informationsrechte und Beteiligungsverfahren – unabhängig davon, welches konkrete System morgen auf den Tisch kommt. So bleibt die Mitbestimmung wirksam, auch wenn sich die Technik schneller ändert als die Verhandlungen dauern.

In diesem Inhouse-Seminar arbeiten wir mit Ihrem gesamten Gremium daran, die Logik einer solchen Rahmenvereinbarung zu verstehen und auf Ihren Betrieb anzuwenden. Das Seminar richtet sich bewusst an alle BR-Mitglieder – nicht nur an den IT-Ausschuss. Denn eine Rahmenvereinbarung betrifft alle Arbeitsbereiche und muss vom ganzen Gremium getragen werden.

Je nach Reifegrad in Ihrem Haus ist das Seminar ein Einstiegs-Workshop, der die Grundlagen legt, oder ein vertiefter Arbeitstag, an dem wir gemeinsam erste Bausteine für Ihre Rahmenvereinbarung entwickeln.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Warum Einzel-BVen bei dynamischen IT-Landschaften an ihre Grenzen stoßen
  • Aufbau und Logik einer IT- und KI-Rahmenvereinbarung
  • Risikoklassen: Wie unterscheidet man Systeme mit geringem, mittlerem und hohem Regelungsbedarf?
  • Prüfpflichten für den Arbeitgeber: Welche Informationen muss er liefern, bevor ein System eingeführt wird?
  • Beteiligungsverfahren: Wie bleibt die Mitbestimmung wirksam, auch bei kurzfristigen Einführungen?
  • Umgang mit KI-Funktionen in bestehenden Systemen (Updates, nachträgliche Feature-Freischaltungen)
  • Bezug zur EU-KI-Verordnung und zum Beschäftigtendatenschutz
  • Bestandsaufnahme: Welche BVen bestehen in Ihrem Haus, und wo gibt es Regelungslücken?
Wichtige Hinweise zum Seminar Dieses Seminar führen wir direkt bei Ihnen durch – als Inhouse-Veranstaltung für Ihr Gremium. Umfang, Schwerpunkte und Ablauf stimmen wir in einem kostenlosen Vorgespräch (ca. 30 Min.) auf Ihre konkrete Situation ab.
Zielgruppe/n Das gesamte Gremium – BR-Mitglieder mit und ohne technisches Vorwissen, gern gemeinsam mit JAV, SBV und Vertrauensleuten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Freistellungsgrundlage § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG

Der Betriebsrat kann nach § 80 Abs. 3 BetrVG zu Aufgaben, die besondere Fachkenntnisse erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG. Die BTQ Kassel wird dabei als Sachverständige für technologische Fragestellungen der Mitbestimmung tätig.

Der Betriebsrat fasst einen Beschluss über die Hinzuziehung und informiert den Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung des Beschlusses und bei der Kostenargumentation gegenüber dem Arbeitgeber.

Alternativ: § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG

Sofern das Seminar vorrangig Schulungscharakter hat, besteht für BR-Mitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG ein Anspruch auf Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln. Der Arbeitgeber trägt alle Kosten: Seminarkosten, Unterbringung und Verpflegung, Reisekosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

Welche Rechtsgrundlage für Ihren Fall die passende ist, klären wir im Vorgespräch gemeinsam mit Ihnen.

Zeitraum / Datum Nach Vereinbarung – 1, 2 oder 3 Tage, passend zu Ihrem Thema und den Vorkenntnissen im Gremium.
Veranstalter BTQ Kassel – Beratungsstelle für Technologiefolgen und Qualifizierung
im ver.di Bildungswerk Hessen e.V.
Westring 69, 34127 Kassel

Telefon 0561 – 2 88 57-0
E-Mail: info@btq-kassel.de
Internet: www.btq-kassel.de

Ort Bei Ihnen vor Ort, in einem Hotel oder einer Bildungsstätte Ihrer Wahl oder online. Wir beraten Sie gern zur Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsorts.
Teilnahmebedingung Es gelten die AGB der BTQ Kassel.
Seminargebühr Auf Anfrage – orientiert an Umfang, Vorbereitung und Teilnehmendenzahl. Wir erstellen Ihnen nach dem Vorgespräch ein individuelles Angebot.