Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat am 21. Mai 2024 den AI Act (Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz) verabschiedet. Damit betritt die Europäische Union weltweit Neuland im Bereich der KI-Regulierung. Am 12. Juli wurde der AI Act im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, zwanzig Tage später, am 1. August 2024 tritt er in Kraft.
Ziel des AI Act ist es, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sicherer und transparenter zu gestalten. Für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in Deutschland ergeben sich daraus Chancen und Herausforderungen.
Das AI Act kategorisiert KI-Systeme in verschiedene Risikostufen von gering bis hoch und stellt strenge Anforderungen an Hochrisiko-KI, die im Arbeitsumfeld eingesetzt wird. Darunter fallen unter anderem Systeme, die Entscheidungen über Einstellungen, Beförderungen oder die Überwachung von Mitarbeitern treffen. Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, dass solche Systeme transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei sind.
Für Interessenvertretungen eröffnet sich die Chance, den Einsatz von KI im Betrieb aktiv mitzugestalten und zu kontrollieren. Dies setzt jedoch ein fundiertes Verständnis der neuen rechtlichen Anforderungen sowie der technischen Funktionsweisen der eingesetzten Systeme voraus. Betriebs- und Personalräte sind gefordert, ihre Mitbestimmungsrechte in diesem Bereich voll auszuschöpfen und sicherzustellen, dass KI nicht zu einer Benachteiligung von Beschäftigten führt.
Gleichzeitig bietet das KI-Gesetz eine wichtige Grundlage, um den Einsatz von KI zu regulieren und negative Auswirkungen auf die Beschäftigten zu verhindern. Es liegt nun an den Interessenvertretungen, diese Chance zu nutzen und sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen im digitalen Zeitalter zu gewährleisten.
Aus aktuellem Anlass bietet die BTQ Kassel zwei eintägige Seminare zum Thema „Der AI Act (KI Gesetz) und Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb“ an:
Seminar | Datum | Ort | Beginn | Ende |
Der AI Act (KI Gesetz) und Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb: Tagesseminar für betriebliche Interessenvertretungen | 26.09.2024 | Gewerkschaftshaus Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77 60329 Frankfurt am Main |
10:00 Uhr | ca. 16:00 Uhr |
Der AI Act (KI Gesetz) und Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb: Tagesseminar für betriebliche Interessenvertretungen | 16.12.2024 | Hotel Schweizer Hof Kassel Wilhelmshöher Allee 288 34131 Kassel |
10:00 Uhr | ca. 16:00 Uhr |