Video- und Kameraüberwachung

Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass die Überwachung mittels Video und Kamera nicht permanent stattfinden darf und eine heimliche Überwachung grundsätzlich unzulässig ist.

Das ändert aber nichts daran, dass Videoüberwachung zunimmt. Und damit steigt auch der Regelungsbedarf, denn keineswegs darf alles sein, was alles möglich ist.