Digitaler Tachograph

Seit dem Inkrafttreten der EG-Verordnung 561/2006 am 1. Mai 2006 müssen Neufahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Die Aktivitäten der fahrenden Person, wie z.B. die Lenk-/Ruhezeiten oder die gefahrene Geschwindigkeit werden damit sekundengenau aufgezeichnet. Dieses neue Kontrollgerät ersetzt den analogen Fahrtenschreiber. Bedient wird es mit vier checkkartengroßen Karten, der Fahrerkarte, der Kontrollkarte, der Werkstattkarte und der Servicekarte. Alle Karten sind mit einem Chip versehen, der die Daten speichern kann. Die anfallenden Fahrerdaten müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben gespeichert werden. Sie können aber auch anderweitig ausgewertet werden. Hier besteht von betriebsratlicher Seite aus Handlungsbedarf.