Virtualisierung und Cloud Computing
Virtualisierung bezeichnet die die Trennung der Software (Betriebssystem, Anwendung) von der Hardware (Speicher, Server) durch eine logische Schicht. Damit ist es möglich geworden, mehrere Software-Systeme auf einer „Hardware-Maschine“ laufen zu lassen. Damit werden in Unternehmen und Behörden Server und Desktops virtualisiert zur Verfügung gestellt, um Kosten und Aufwand einzusparen und die Sicherheit zu erhöhen. Mit Virtualisierung werden Software-Konstrukte bezeichnet, die eine Trennung der Software (z. B. Betriebssysteme, Anwendungen) von der Hardware (Speicher, Festplatten, Server) ermöglichen. Damit wird es möglich, mehrere Systeme auf einer Hardware-Lösung laufen zu lassen. Ein Anwendungsbeispiel ist die Server-Virtualisierung, bei der mehrere Server-Umgebungen virtualisiert auf einem Hardware-Server aufgesetzt werden.
Wenn die Virtualisierung weiter gedacht wird, werden Harde- und Softwareleistungen mit Hilfe von Internet-Technologie als Services angeboten. Dies wird als Cloud Computing bezeichnet – eine „Wolke“ von Software-Diensten wird über das Internet dem Nutzer verfügbar gemacht. Cloud-Lösungen für Unternehmensanwendungen oder die Einbindung von Smartphones oder Privatgeräten stehen mittlerweile zur Verfügung.
Doch wie begleitet man als Betriebs- oder Personalrat nun die Einführung und Nutzung dieser Technologien bzw. wie findet man nun alltagstaugliche Regelungen hinsichtlich des Schutzes vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie der Daten der Mitarbeiter?
Fragestellungen
- Wie werden die Anwendungen zur Verfügung gestellt – bleibt die Arbeitsfähigkeit bestehen?
- Wie kann der Schutz vor Leistungskontrolle erhalten werden, wenn nutzerbezogene Abrechnungen bei Cloud Computing-Diensten der Führungskraft zur Verfügung gestellt werden?
- Was bedeutet die Nutzung privater Geräte für Arbeitszeitregelungen?
- Wo liegen die Daten bei Cloud Computing-Lösungen, gerade von international tätigen Dienstleistern (z. B. Microsoft)?
Diese Fragestellungen sowie Regelungspunkte für Dienst- und Betriebsvereinbarungen greifen wir in unseren Seminaren und Veröffentlichungen auf. Gern stehen wir auch Ihrem Gremium in einem internen Seminar oder einer Beratung zur Seite.