Datenschutz

Das Bundesdatenschutzgesetz bzw. die entsprechenden Landesdatenschutzgesetze legen das Mindestmaß an Schutz fest, das im Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden muss. Im Rahmen der Ausübung der Mitbestimmung, vor allem bei einer möglichen Leistungs- und Verhaltenskontrolle, kann der Betriebs- bzw. Personalrat jedoch auch ein Schutzniveau fordern und vereinbaren, das über dem der einschlägigen Datenschutzgesetze liegt.

Wir unterstützen Sie sowohl beim Überarbeiten bestehender Regelungen zum Datenschutz wie auch – z.B. mit einem Inhouse-Seminar – bei der Entwicklung einer Rahmenvereinbarung Datenschutz.