E-Mail, Internet und Intranet nutzen, gestalten und regeln

Privates Surfen kann, auch wenn der Arbeitgeber es nicht ausdrücklich verboten hat, ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung sein! So entschied das Bundesarbeitsgericht im Juni 2005. Der Zankapfel heißt „private Nutzung“, nicht nur von Internet und Intranet, sondern auch von E-Mail. Unumgänglich ist es für Betriebs- und Personalräte sich grundsätzlich damit auszukennen, was der Arbeitgeber protokollieren kann, was er kontrollieren darf und ob die private Nutzung verboten werden darf?