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Virtualisierung & Cloud Computing![]() BTQ Kassel: Informationen und Regelungspunkte für Betriebsrat bzw. PersonalratVirtualisierung bezeichnet die die Trennung der Software (Betriebssystem, Anwendung) von der Hardware (Speicher, Server) durch eine logische Schicht. Damit ist es möglich geworden, mehrere Software-Systeme auf einer „Hardware-Maschine“ laufen zu lassen. Damit werden in Unternehmen und Behörden Server und Desktops virtualisiert zur Verfügung gestellt, um Kosten und Aufwand einzusparen und die Sicherheit zu erhöhen. Mit Virtualisierung werden Software-Konstrukte bezeichnet, die eine Trennung der Software (z. B. Betriebssysteme, Anwendungen) von der Hardware (Speicher, Festplatten, Server) ermöglichen. Damit wird es möglich, mehrere Systeme auf einer Hardware-Lösung laufen zu lassen. Ein Anwendungsbeispiel ist die Server-Virtualisierung, bei der mehrere Server-Umgebungen virtualisiert auf einem Hardware-Server aufgesetzt werden.Wenn die Virtualisierung weiter gedacht wird, werden Harde- und Softwareleistungen mit Hilfe von Internet-Technologie als Services angeboten. Dies wird als Cloud Computing bezeichnet – eine „Wolke“ von Software-Diensten wird über das Internet dem Nutzer verfügbar gemacht. Cloud-Lösungen für Unternehmensanwendungen oder die Einbindung von Smartphones oder Privatgeräten stehen mittlerweile zur Verfügung. Doch wie begleitet man als Betriebs- oder Personalrat nun die Einführung und Nutzung dieser Technologien bzw. wie findet man nun alltagstaugliche Regelungen hinsichtlich des Schutzes vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie der Daten der Mitarbeiter? Fragestellungen
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