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DatenschutzDas Bundesdatenschutzgesetz bzw. die entsprechenden Landesdatenschutzgesetze legen das Mindestmaß an Schutz fest, das im Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden muss. Im Rahmen der Ausübung der Mitbestimmung, vor allem bei einer möglichen Leistungs- und Verhaltenskontrolle, kann der Betriebs- bzw. Personalrat jedoch auch ein Schutzniveau fordern und vereinbaren, das über dem der einschlägigen Datenschutzgesetze liegt.Links:
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