Dürfen wir vorstellen: Algorithmen, Roboter und Exoskelette, Eure neuen Kolleg*innen!
Aber mal ganz langsam - wer hat die denn eingestellt?!
Die Mitbestimmung braucht angesichts der digitalen Transformation ein dringen des Update.
Mit KI werden neue Geschäftsprozesse und Produkte entwickelt, die Arbeitsinhalte und berufliche Anforderungen dauerhaft prägen werden.
Parallel entstehen neue Möglichkeiten, gefährliche und körperlich belastende Arbeit zu reduzieren, Beschäftigte bei monotonen Tätigkeiten zu entlasten oder sie bei komplexen Aufgaben zu unterstützen.
Aber wie erkenne ich überhaupt, ob KI im Betrieb ist? Und was bedeuten Assistenzsysteme für die Gestaltung meiner Arbeitsabläufe und für meinen Arbeitsplatz? Wo können wir mitgestalten oder mitbestimmen?
Über diese Fragen wollen wir im Seminar gemeinsam diskutieren und uns austauschen. Wir erläutern, welche Unterschiede es zwischen IT und KISystemen gibt und was der risikobasierte Ansatz der KIVerordnung (AI Act) ist.
Wir werden Handlungsspielräume betrachten, wie eine systematische Beteiligung von Betriebsräten und Beschäftigten beim Einsatz von KI möglich ist.
Und wir schauen uns an, welche Fragen des Daten, Arbeits und Gesundheitsschutzes bei KI für Betriebsräte besonders wichtig sind.
- KI-Systeme im Unternehmen und Betrieb erkennen
- Künstliche Intelligenz, ITSysteme: Definition, Unterschiede und Abgrenzung Rechtliche Voraussetzungen sowie Beteiligungs und Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Einsatz von KISystemen
- Strategien für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung bei der Einführung, Entwicklung und Nutzung von KISystemen
- Eckpunkte einer Betriebs/Dienstvereinbarung zur Nutzung von KISystemen
Wichtige Hinweise zum Seminar | Dieses Seminar wird von der BTQ Kassel durchgeführt.
Beginn: 12:30 Uhr Ende: ca. 15:00 Uhr |
Zielgruppe/n | Mitglieder von Betriebsräten Mitglieder von Personalräten Schwerbehindertenvertretungen |
Freistellungsgrundlage | § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG 37(6)
§ 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 BPersVG 54(1) § 179 Abs. 4 und 8 des SGB IX SBV analog LPersVG und Regelungen für MAV analog LPersVG und Regelungen für MAV |
Zeitraum / Datum | 12.03.2025 - 14.03.2025 |
Veranstalter | BTQ Kassel Königstor 35 34117 Kassel Tel.: 0561/776004 Email: btq@btq-kassel.de ![]() |
Ort | ver.di Bildungszentrum Gladenbach Schlossallee 33 35075 Gladenbach Telefon (06462) 9180-0 Internet: biz-gladenbach.verdi.de |
Teilnahmebedingung | Es gelten die Teilnahmebedingungen der BTQ Kassel. Sie finden diese direkt auf den Seiten der BTQ unter http://www.btq-kassel.de/page.php?k1=main&k2=seminare&k3=agb . |
Seminargebühr | Seminargebühr: 1.095,00 EUR zzgl. Kosten der Tagungsstätte: mit Übernachtung: 476,00 EUR inkl. MwSt. |
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AGB | Format: PDF | Größe: 35 KB | ||
Kalendereintrag | Format: ICS | Größe: 35 KB |