Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen Digitalisierung mitgestalten
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Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel geschehen: Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich sprunghaft weiterentwickelt. Insbesondere dann, wenn 'alte' Technik durch neue IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen der bestehenden Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen
- Umfang und Reichweite der Mitbestimmung: Bürokommunikationssysteme, mobile Endgeräte, WhatsApp-Beschäftigtengruppen, Internet der Dinge ...
- Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
- Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme (z.B. Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung mobiler Geräte)
- Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen: Datenschutz, digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte ...
- Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen
Wichtige Hinweise zum Seminar | Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.
Die Teilnehmer•innen werden gebeten, eigene Regelungsbeispiele aus ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen. Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr |
Zielgruppe/n | Mitglieder von Betriebsräten Mitglieder von Personalräten |
Freistellungsgrundlage | § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG 37(6)
§ 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 BPersVG 54(1) analog LPersVG analog LPersVG |
Veranstalter: ver.di Bildung und Beratung (b+b) | |
Veranstaltungsort: ver.di - Bildungszentrum "Michael-Rott-Schule", Mosbach Am Wasserturm 1-3 74821 Mosbach Tel.: 06261/942-0 Fax: 06261/942-102 E-Mail: biz.mosbach@verdi.de Internet: www.bst-mosbach.verdi.de Anreisehinweis Anreise mit der Bahn Aus dem Norden und Osten kommend: über Kassel, Würzburg, Osterburken. Aus dem Nordwesten: über Mannheim, Heidelberg, Neckarelz. Aus dem Süden: über Stuttgart, Neckarelz. Bis Bahnhof Mosbach (Baden), dann Transfer mit dem Taxi (Taxi-Unternehmen Kranzmann Tel.: 0800 42 24 000). Anreise mit dem PKW Aus Nordosten: Autobahn Nürnberg-Heilbronn-Mannheim (A6)- Ausfahrt Neckarsulm/Mosbach; Autobahn Würzburg-Heilbronn (A81)- Ausfahrt Osterburken Aus Nordwesten: Autobahn Frankfurt-Mannheim (A67 oder A5)- Heilbronn (A6)- Ausfahrt Sinsheim Aus Süden: Autobahn Stuttgart-Heilbronn (A81)-Mannheim (A6), Ausfahrt Neckarsulm/Mosbach In Mosbach auf der Durchgangsstraße B27 bis Ampel mit Hinweisschild ver.di-Bildungsstätte. Dieser Straße ca. 3 km folgen bis Hinweis "Industriegebiet Bergfeld", hier abzweigen bis zum Wasserturm - die Bildungsstätte liegt genau vis á vis. | |
Kosten: Seminargebühr: 1.030,00 EUR zzgl. Kosten der Tagungsstätte: mit Übernachtung: 448,00 EUR inkl. MwSt. Zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen (z.B. frühere Anreise) werden gesondert berechnet. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Veranstalter. | |
Wichtige Hinweise: Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b. Die Teilnehmer*innen werden gebeten, eigene Regelungsbeispiele aus ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen. Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr |
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