Künstliche Intelligenz Mitbestimmungsrechte und Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung
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Bereits im November 2018 hatte die Bundesregierung eine KI-Strategie vorgestellt, die auch die Wirkung von lernenden Maschinen berücksichtigt. Künstliche Intelligenz entfaltet in der Arbeitswelt eine enorme Dynamik und wird zu einer neuen Stufe der Veränderung führen. Vor allem Systeme des maschinellen Lernens werden in Betrieben und Verwaltungen getestet und eingesetzt. Durch die Möglichkeiten von KI werden neue Geschäftsprozesse entwickelt, welche die Arbeitsinhalte und beruflichen Anforderungen dauerhaft prägen werden.
Dem gegenüber stehen neue Möglichkeiten, gefährliche und körperlich belastende Arbeit zu reduzieren, die Beschäftigten bei monotonen Tätigkeiten zu entlasten oder sie bei komplexen Aufgaben zu unterstützen. Während sich die Arbeit von Interessenvertretungen in den letzten 50 Jahren erfolgreich auf die Regulierung maschineller Leistungs- und Verhaltenskontrolle bei der Einführung von IT-Systemen konzentriert hat, braucht die Mitbestimmung angesichts lernender KI-Systeme ein dringendes Update.
Im Seminar wird nach einer Bestandsanalyse und der Vorstellung von Beispielen bereits genutzter KI-Systeme der Unterschied zwischen KI- und IT-Systemen erläutert. Es werden Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung entwickelt sowie Möglichkeiten der systematischen Beteiligung der Beschäftigten aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- KI-Systeme erkennen und identifizieren, die im Betrieb eingesetzt werden sollen
- Definition und Unterschiede: Künstliche Intelligenz, IT-Systeme
- Rechtliche Voraussetzungen sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Einsatz von KI-Systemen
- Gestaltungsanforderungen aus dem Strategiepapier der Bundesregierung zur Künstlichen Intelligenz, Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Mensch und Maschine" des deutschen Ethikrats, der Datenschutzbehörden und Gewerkschaften
- Entwicklung von Leitbildern einer "Guten Arbeit by Design", Ziele für die Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
- Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen, u.a. Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten, Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Strategien für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung bei der Einführung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen
- Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Nutzung von KI-Systemen
Wichtige Hinweise zum Seminar | Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.
Teilnahmevoraussetzungen: Besuch des BR-/PR-Grundseminars Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr |
Zielgruppe/n | Mitglieder von Betriebsräten Mitglieder von Personalräten |
Freistellungsgrundlage | § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG 37(6)
§ 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 BPersVG 54(1) analog LPersVG analog LPersVG |
Zeitraum / Datum | 12.05.2025 - 16.05.2025 |
Veranstalter | ver.di Bildung und Beratung (b+b) Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Telefon 0211 9046-0 Fax 0211 9046-818 E-Mail: info@verdi-bub.de Internet: verdi-bub.de |
Ort | ver.di Bildungszentrum
"Das Bunte Haus" Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld |
Teilnahmebedingung | Es gelten die Teilnahmebedingungen von ver.di b+b. Sie finden diese direkt unter https://www.verdi-bub.de/seminare/teilnahmebedingungen/ . |
Seminargebühr | Seminargebühr: 1.490,00 EUR zzgl. Kosten der Tagungsstätte: mit Übernachtung: 769,00 EUR inkl. MwSt. |
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AGB | Format: PDF | Größe: 35 KB | ||
Kalendereintrag | Format: ICS | Größe: 35 KB |