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Moderne Technologien sowie die weltweite Vernetzung von Unternehmen ermöglichen einen globalen Informations- und Datenaustausch sowie eine umfassende Verhaltens- und Leistungskontrolle. Welche datenschutzrechtlichen Folgen haben moderne IT-Systeme? Wo sind aus Sicht des Betriebsrats die Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Ist es überhaupt noch möglich, den Austausch und das Speichern von Arbeitnehmerdaten zu begrenzen?
Den Datenschutz im Betrieb zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe des Betriebsrats geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Überblick dar und zeigt Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems auf.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz
- Grundbegriffe des Datenschutzrechts: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, personenbezogene Daten, Nutzung von Daten usw.
- Aktuelle Entwicklung von IT-/Kommunikationssystemen (Einsatz von Transpondern, Cloud Computing, cyber-physische Systeme in den Dienstleistungsbranchen usw.): Auswirkungen auf Beschäftigtendatenschutz und Datensicherheit
- Nutzung privater Endgeräte als Arbeitsgeräte, Einsatz sozialer Medien – Datenschutz und Datensicherheit
- Rechte des Betriebsrats bei der (rechtzeitigen) Mitgestaltung von IT-Systemen
- Möglichkeiten der (betrieblichen) Regulierung des Datenaustauschs und der Sicherung des Beschäftigtendatenschutzes
Wichtige Hinweise zum Seminar | Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.
Teilnahmevoraussetzungen: Besuch des BR-Grundseminars
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Zielgruppe/n | Mitglieder von Betriebsräten |
Freistellungsgrundlage | § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG 37(6)
Nach § 37 (6) BetrVG besteht für Betriebsratsmitglieder ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln.
Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten: die Seminarkosten sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die Reisekosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Grundsätzlich hat dieser Anspruch zur sach- und fachgerechten Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Vorrang und muss konsequent umgesetzt werden.
Entscheidung
Der Betriebsrat entscheidet, ob die Teilnahme eines BR-Mitglieds oder mehrerer BR-Mitglieder an einem dieser Seminare für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist. Seminare, die Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebsverfassung, der Personalvertretung, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts sowie der Arbeitssicherheit vermitteln, sind grundsätzlich erforderlich. Ebenso sind Seminare mit vertiefenden Kenntnissen oder Spezialwissen erforderlich, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Interessenvertretungen haben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt für Betriebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es ggf. auch darauf an, welche Aufgaben ein Mitglied innerhalb des Gremiums wahrzunehmen hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch um so genannte Spezialkenntnisse handeln, wie z. B. wirtschaftliche, tarifliche oder technische Kenntnisse.
Verfahren
Es ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen zu fassen. Dieses muss in einer Sitzung des Gremiums innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes geschehen. Der Betriebsrat entscheidet dabei, welches bzw. wie viele Mitglieder des Gremiums an welchen Maßnahmen teilnehmen. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme muss der Betriebsrat betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung von Schulungsmaßnahmen, damit innerbetriebliche Planungen dem Besuch nicht entgegenstehen.
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Downloads
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AGB |
Format: PDF |
Größe: 35 KB |
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