Künstliche Intelligenz: Einführung in die Mitbestimmungsrechte und Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung

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Die deutsche Bundesregierung hat bereits im November 2018 eine KI-Strategie vorgelegt. Darin werden auch die Auswirkungen lernender Maschinen berücksichtigt. Künstliche Intelligenz entfaltet in der Arbeitswelt eine enorme Dynamik und wird zu einer neuen Stufe des Wandels führen. In Unternehmen und Verwaltungen werden vor allem Systeme des maschinellen Lernens erprobt und eingesetzt. Mit den Möglichkeiten der KI werden neue Geschäftsprozesse entwickelt, die Arbeitsinhalte und berufliche Anforderungen nachhaltig prägen werden.

Demgegenüber stehen neue Möglichkeiten zur Reduzierung gefährlicher und körperlich belastender Arbeit, zur Entlastung der Beschäftigten von monotonen Tätigkeiten, zur Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Aufgaben oder auch zur Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels. Während sich die Arbeit der Interessenvertretungen in den letzten 50 Jahren erfolgreich auf die Regulierung der maschinellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle bei der Einführung von IT-Systemen konzentriert hat, bedarf die Mitbestimmung angesichts lernender KI-Systeme dringend eines Updates.

Im Seminar wird nach einer Bestandsanalyse und der Vorstellung von Beispielen bereits eingesetzter KI-Systeme der Unterschied zwischen KI- und IT-Systemen erläutert. Es erfolgt eine Einführung in die Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung und es werden Möglichkeiten der systematischen Beteiligung der Beschäftigten aufgezeigt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • KI-Systeme erkennen und identifizieren, die im Betrieb eingesetzt werden sollen
  • Definitionen und Unterschiede: Künstliche Intelligenz, IT-Systeme
  • Überblick rechtliche Voraussetzungen sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Einsatz von KI-Systemen
  • Gestaltungsanforderungen aus dem Strategiepapier der Bundesregierung zur Künstlichen Intelligenz, Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Mensch und Maschine" des deutschen Ethikrats, der Datenschutzbehörden und Gewerkschaften
  • Entwicklung von Leitbildern einer "Guten Arbeit by Design", Ziele für die Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen, u.a. Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten, Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mögliche Strategien menschengerechter Arbeitsgestaltung bei Einführung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen
Wichtige Hinweise zum SeminarDieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.

Teilnahmevoraussetzungen:
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Zielgruppe/nMitglieder von Betriebsräten
Mitglieder von Personalräten
Freistellungsgrundlage§37 Absatz 6 in Verbindung mit § 40 Betriebsverfassungsgesetz (37(6))
§54 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 (1,2) Bundespersonalvertretungsgesetz (54(1))
analog LPersVG (analog LPersVG)

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