Online-Seminar: Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats

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"Das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht." (Quelle: BMI)
Die durch das Onlinezugangsgesetz geplante bundesweite Verwaltungsdigitalisierung sowie die Entwicklung der notwendigen Onlineprozesse sind sehr komplex. Die Umsetzung hat Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsabläufe und Tätigkeit der Beschäftigten.
Welche (zusätzlichen) Auswirkungen bringt das Gesetz für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat?
Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten
  • Kernpunkte des Onlinezugangsgesetzes, Folgeregelungen in anderen Gesetzen
  • Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz
  • Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen
  • Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz)
  • Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot
  • Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
  • Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung
Wichtige Hinweise zum SeminarTeilnahmevoraussetzungen: Besuch des PR-Grundseminars

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.
Zielgruppe/nMitglieder von Personalräten
Freistellungsgrundlage§54 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 (1,2) Bundespersonalvertretungsgesetz (54(1))
analog LPersVG (analog LPersVG)

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AGB Format: PDF Größe: 35 KB
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