Arbeiten 4.0: Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen - Digitalisierung mitgestalten

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Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel geschehen: Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich sprunghaft weiterentwickelt.

Insbesondere dann, wenn 'alte' Technik durch neue IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen der bestehenden Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen
  • Umfang und Reichweite der Mitbestimmung: Bürokommunikationssysteme, mobile Endgeräte, WhatsApp-Beschäftigtengruppen, Internet der Dinge ...
  • Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
  • Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme (z.B. Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung mobiler Geräte)
  • Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen: Datenschutz, digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte ...
  • Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen

Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, eigene Regelungsbeispiele aus ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen.

Zielgruppe/nMitglieder von Betriebsräten
Mitglieder von Personalräten
Freistellungsgrundlage§37 Absatz 6 in Verbindung mit § 40 Betriebsverfassungsgesetz (37(6))
§54 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 (1,2) Bundespersonalvertretungsgesetz (54(1))
analog LPersVG (analog LPersVG )

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