Für das Seminar anmeldenKostenlose Online Veranstaltung am 11. Mai 2022 um 15:00- 16:30 Uhr im Rahmen von KI konkret – der KI-Veranstaltungsreihe des tbs Netzes
Gemäß der aktuellen globalen Studie des IDC planen 50% der CIOs weltweit, KI basierte Automatisierung in ihren Organisationen zu beschleunigen. 16 Prozent der Belegschaft sollen, laut Studie, in den kommenden 5 Jahren durch KI-Automatisierung ersetzt werden.
Man braucht nur die Schalter am Check-in eines Flughafens zu besuchen, um zu verstehen: Die Auswirkungen intelligenter Automation sind bereits da: 2 von 10 Schaltern sind noch offen. Denn fast alle Passagier*innen wurden automatisch eingecheckt.
Sowohl Kund*innen als auch Medien bewundern den technischen Fortschritt. Kaum jemand fragt: "Was passiert eigentlich mit den Beschäftigten, die vorher an den Schaltern saßen?"
Die beiden Referent*innen von IBM erleben in ihrem Alltag die Anfragen nach Einsparungspotenzialen durch KI gestützte Automatisierung täglich. Der störungsfreie Betrieb des Roboters steht bei der Implementierung im Fokus, nicht die Zukunft der Beschäftigten. Aus diesem Grund haben sie sowohl ein unternehmensübergreifendes Netzwerk mit dem Titel "Human Friendly Automation" als auch einen Beratungsansatz entwickelt, der bei den IT-Projekten von IBM konsequent das Recht auf wertstiftende und würdevolle Arbeit betroffener Beschäftigtengruppen sicherstellen soll.
Auf diese Weise konnte die global gültige Human Friendly Automation (HFA) Werte-Charta veröffentlicht sowie erste Automationsprojekte mit Kunden angegangen werden, die sich zu HFA verpflichtet haben.
Im Rahmen der Veranstaltung "KI konkret" stellen sie ihre Arbeit anschaulich vor und laden zur Diskussion ein.
Die Perspektive der gewerkschaftlichen Technologieberatung wird an diesem Nachmittag von Walter Lochmann vorgestellt.
Wir freuen uns auf Euch, eure Diskussionsbeiträge und die Veranstaltung.
Im Gespräch mit:
- Dr. Lars Schatilow - Gründer von "Human Friendly Automation (HFA)", Bereichsleiter Enterprise Change & Transformation bei IBM
- Sophia Greulich - Koordinatorin des unternehmensübergreifenden HFA-Netzwerks, Beraterin für Enterprise Change bei IBM
- Walter Lochmann - Projektleiter Künstliche Intelligenz der BTQ Kassel
- Carola Köppel – Moderation, Technologieberaterin der BTQ Kassel im KI-Projekt WIN:A
Zielgruppe/n | Mitglieder von Betriebsräten Mitglieder von Personalräten Mitglieder von Mitarbeitervertretungen Schwerbehindertenvertretungen JAV-Mitglieder Arbeitnehmer*innen / Projektpartner*innen WIN:A und KomKI |
Freistellungsgrundlage | § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG 37(6)
Nach § 37 (6) BetrVG besteht für Betriebsratsmitglieder ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln.
Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten: die Seminarkosten sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die Reisekosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Grundsätzlich hat dieser Anspruch zur sach- und fachgerechten Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Vorrang und muss konsequent umgesetzt werden.
Entscheidung
Der Betriebsrat entscheidet, ob die Teilnahme eines BR-Mitglieds oder mehrerer BR-Mitglieder an einem dieser Seminare für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist. Seminare, die Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebsverfassung, der Personalvertretung, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts sowie der Arbeitssicherheit vermitteln, sind grundsätzlich erforderlich. Ebenso sind Seminare mit vertiefenden Kenntnissen oder Spezialwissen erforderlich, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Interessenvertretungen haben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt für Betriebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es ggf. auch darauf an, welche Aufgaben ein Mitglied innerhalb des Gremiums wahrzunehmen hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch um so genannte Spezialkenntnisse handeln, wie z. B. wirtschaftliche, tarifliche oder technische Kenntnisse.
Verfahren
Es ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen zu fassen. Dieses muss in einer Sitzung des Gremiums innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes geschehen. Der Betriebsrat entscheidet dabei, welches bzw. wie viele Mitglieder des Gremiums an welchen Maßnahmen teilnehmen. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme muss der Betriebsrat betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung von Schulungsmaßnahmen, damit innerbetriebliche Planungen dem Besuch nicht entgegenstehen.
§ 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 BPersVG 54(1)
Nach § 54 (1) BPersVG besteht für Personalratsmitglieder ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln.
Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten: die Seminarkosten sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die Reisekosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Grundsätzlich hat dieser Anspruch zur sach- und fachgerechten Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Vorrang und muss konsequent umgesetzt werden.
Entscheidung
Der Personalrat entscheidet, ob die Teilnahme eines PR-Mitglieds oder mehrerer PR-Mitglieder an einem dieser Seminare für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist. Seminare, die Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebsverfassung, der Personalvertretung, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts sowie der Arbeitssicherheit vermitteln, sind grundsätzlich erforderlich. Ebenso sind Seminare mit vertiefenden Kenntnissen oder Spezialwissen erforderlich, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Interessenvertretungen haben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt für Betriebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es ggf. auch darauf an, welche Aufgaben ein Mitglied innerhalb des Gremiums wahrzunehmen hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch um so genannte Spezialkenntnisse handeln, wie z. B. wirtschaftliche, tarifliche oder technische Kenntnisse.
Verfahren
Es ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen zu fassen. Dieses muss in einer Sitzung des Gremiums innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes geschehen. Der Personalrat entscheidet dabei, welches bzw. wie viele Mitglieder des Gremiums an welchen Maßnahmen teilnehmen. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme muss der Personalrat betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung von Schulungsmaßnahmen, damit innerbetriebliche Planungen dem Besuch nicht entgegenstehen.
Neben dem Entsendungsbeschluss des Personalrats bedarf es für das Personalratsmitglied noch einer Freistellung durch die Dienststelle.
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AGB |
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