Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats- Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen Dienst und Auswirkungen auf die Beschäftigten

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Moderne Daten- und Informationstechnologie und die Digitalisierung der Arbeitswelt bieten ungeahnte Möglichkeiten für schnellen Informationsaustausch, schnelle Datenerhebung und Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrollen, Feststellung des Aufenthaltsorts der Beschäftigten und vieles mehr. Technisch ist dabei (fast) alles möglich - doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht des Personalrats betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten?

Den Datenschutz in der Dienststelle zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen im öffentlichen Dienst im Überblick dar und zeigt Möglichkeiten der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes im öffentlichen Dienst: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundes-/Landesdatenschutzgesetze
  • Anwendungsbeispiele von technischen Einrichtungen und IT-Systemen zur automatisierten Datenverarbeitung
  • Zulässigkeit und Grenzen einer Verhaltens- und Leistungskontrolle von Beschäftigten (z.B. bei Personalinformationssystemen und Videoüberwachung)
  • E-Government und Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik
  • Informationstechnik: "Gute Arbeit" - Darstellung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Personalrats
  • Überblick: Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmendienstvereinbarung zum Datenschutz beim Einsatz von IuK-Technik
VerweiseFlyer zum Download
Wichtige Hinweise zum SeminarEine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.
Zielgruppe/nMitglieder von Personalräten
Freistellungsgrundlage§54 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 (1,2) Bundespersonalvertretungsgesetz (54(1))
dem BPersVG vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG)

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AGB Format: PDF Größe: 35 KB
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