Social Media im Betrieb - Anwendung und Regelungsbedarf

Abbildung von Handy, Tablet und Laptop
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Durch'Social Media' wird ein Austausch von Informationen in 'Echtzeit' und unabhängig vom jeweiligen Ort des Nutzers ermöglicht. Diese Informations- und Kommunikationstechnologien werden nicht nur privat genutzt, sondern prägen auch den beruflichen Alltag. Sie dienen z.B. dem innerbetrieblichen Informationsaustausch oder auch dazu, Kunden über aktuelle Angebote auf dem Laufenden zu halten.

Neben den positiven Effekten wie der Beschleunigung von Arbeitsvorgängen gibt es auch negative Folgen. So sind z.B. die betrieblichen Daten nur unzureichend gesichert, und die Belastung der Beschäftigten aufgrund der Möglichkeit der ständigen Erreichbarkeit nimmt beständig zu.

Betriebliche Regelungen zur Nutzung von Social-Media-Anwendungen sind deshalb notwendig, um insbesondere die Beschäftigten vor den negativen Folgen zu schützen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtliche "Dos and Don'ts" für Social Media (u.a. EU-Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetze des Bundes bzw. der Länder, IT-Richtlinien)
  • Überblick über digitale Anwendungen und kommerzielle Anbieter (z.B. Facebook, WhatsApp, Doodle, Zoom, Gesundheits-Apps usw.) und deren Datensicherheitskonzepte
  • Datensicherheit der Kommunikationswege, insbesondere bei Nutzung von privaten Smartphones der Beschäftigten
  • Arbeitsvertrags- und arbeitszeitrechtliche Grundlagen zur Nutzung und Anwendung von Social Media
  • Betriebliche Social-Media-Guidelines (Beispiele)
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
VerweiseFlyer zum Download
Wichtige Hinweise zum SeminarEine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.
Zielgruppe/nMitglieder von Betriebsräten
Mitglieder von Personalräten
Freistellungsgrundlage§37 Absatz 6 in Verbindung mit § 40 Betriebsverfassungsgesetz (37(6))
§54 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 (1,2) Bundespersonalvertretungsgesetz (54(1))
dem BPersVG vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG)
analog LPersVG (analog LPersVG )

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AGB Format: PDF Größe: 35 KB
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