Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (intensiv) - Bedeutung für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung

©fotohansel-stock.adobe.com - EU-Sterne mit halb geöffnetem Schloss in der Mitte
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden und in Kraft getreten. Die Verordnung ist für die Mitgliedstaaten verbindlich und gilt seit Ende Mai 2018 unmittelbar, d.h. bis dahin mussten die betrieblichen Anpassungsprozesse zur DSGVO abgeschlossen sein.

Die DSGVO regelt u.a. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union. Sie ersetzt das Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen bzw. dieses gilt nur noch dort, wo die DSGVO dies durch Öffnungsklauseln zulässt.

Die Änderungen wirken sich auf die Rechte der Beschäftigten zum Datenschutz und somit auch erheblich auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung aus. Was bedeutet das nun für deren Arbeit?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Auswirkungen der DSGVO auf nationale Regelungen (Bundes-/Landesdatenschutzgesetze, Telekommunikationsgesetz usw.) und auf kollektivrechtliche Regelungen (z.B. Tarifverträge)
  • Ziele, Grundsätze und Anwendungsbereiche der DSGVO
  • Überblick: Regelungsinhalte der DSGVO, Begriffsklärungen (z.B. personenbezogene Daten, Datensparsamkeit, Datensicherheit, Privacy by Design, Privacy by Default, Datenschutz-Folgeabschätzung usw.)
  • Pflichten des Arbeitgebers beim Arbeitnehmerdatenschutz, Anforderungen der DSGVO an die betrieblichen Regelungen
  • Umfang der Überprüfung von bisherigen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen und bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarungen
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Erarbeiten einer Mustervereinbarung zum Datenschutz unter Beachtung der Anforderungen aus der DSGVO sowie dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz
VerweiseFlyer zum Download
Wichtige Hinweise zum SeminarEine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di b+b durch. Die Durchführung und Rechnungsstellung erfolgt durch ver.di b+b.
Zielgruppe/nMitglieder von Betriebsräten
Mitglieder von Personalräten
Mitglieder von kirchlichen Mitarbeitervertretungen
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungsgrundlage§37 Absatz 6 in Verbindung mit § 40 Betriebsverfassungsgesetz (37(6))
§54 Absatz 1 in Verbindung mit § 46 (1,2) Bundespersonalvertretungsgesetz (54(1))
dem BPersVG vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG)
§179 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX (SBV)
§ 19 u. § 30 Mitarbeiter(innen)vertretungsgesetz oder vergleichbare Regelungen (MAV)
analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX (analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX )

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