Grundsätzliches zur Beratung

Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG: Expertise für eine starke Mitbestimmung

„Das können wir doch alleine“,

„Da gibt’s doch genug Mustervereinbarungen im Netz oder bei anderen Betrieben“

„Das können wir uns finanziell nicht leisten“

All das sind Aussagen, die eine Interessenvertretung zu prüfen hat. Häufig gelingt es, nach entsprechender Diskussion und Aufklärung im Gremium und gegenüber dem.der Arbeitgeber.in, Sachverständige hinzuzuziehen, wie es im BetrVG heißt. Für andere Fälle ist am Ende des kurzen Texts der formale Weg beschrieben, wie im Konfliktfall vorzugehen ist.

Komplexe Themen erfordern fundiertes Wissen

Betriebs- und Personalräte stehen vor der Herausforderung, fundierte Entscheidungen in zunehmend komplexen Fragestellungen zu treffen – sei es bei Arbeitszeitmodellen, IT-gestützten Leistungskontrollen oder neuen Technologien im Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 80 Abs. 3 BetrVG) gibt Ihnen das Recht, externe Sachverständige hinzuzuziehen, wenn dies für die ordnungsgemäße Wahrnehmung Ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Kosten trägt dabei die Arbeitgeber*in.

Warum externe Sachverständige?

  • Unabhängige Expertise: Unsere Fachleute unterstützen Sie mit tiefgehendem Wissen in Arbeitsrecht, Technologieeinsatz und Mitbestimmung.
  • Individuelle Lösungen statt Mustervereinbarungen: Jedes Unternehmen hat eigene Strukturen – wir helfen Ihnen, maßgeschneiderte Betriebsvereinbarungen zu entwickeln.
  • Wirtschaftlichkeit und Effizienz: Der Besuch mehrtägiger Seminare ist zeitaufwendig und kostenintensiv – eine gezielte Beratung spart Ressourcen und bringt schnellere Ergebnisse.
  • Verhandlungsstärke: Arbeitgeber*innen arbeiten oft mit juristischem Beistand. Mit unserer Unterstützung sichern Sie sich „intellektuelle Waffengleichheit“ in Verhandlungen.

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. Prüfung des Bedarfs: Gemeinsam analysieren wir, in welchen Themengebieten eine externe Expertise notwendig ist.
  2. Beschluss des Gremiums: Der Betriebsrat fasst einen offiziellen Beschluss zur Hinzuziehung eines Sachverständigen.
  3. Kommunikation mit der Arbeitgeber*in: Wir unterstützen Sie bei der Argumentation gegenüber der Arbeitgeber*in zur Kostenübernahme.
  4. Beratung und Umsetzung: Unsere Expert*innen liefern Ihnen praxisnahe Lösungen, die Ihre Mitbestimmungsrechte stärken und rechtssichere Vereinbarungen ermöglichen.

➡️ Nutzen Sie Ihr Recht auf externe Beratung – für eine starke und souveräne Mitbestimmung!

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