Die Einigungsstelle

Schlichtung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Was ist die Einigungsstelle?

Die Einigungsstelle ist ein paritätisch besetztes Schlichtungsgremium, das bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vermittelt. Sie wird tätig, wenn keine Einigung im betrieblichen Mitbestimmungsverfahren erzielt wird. Die Einigungsstelle kann verbindliche Entscheidungen treffen und so zur Lösung von Konflikten beitragen.

Besetzung der Einigungsstelle nach BetrVG

Die Einigungsstelle setzt sich aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie einem neutralen Vorsitzenden zusammen. Die genaue Anzahl der Beisitzer wird von den Betriebsparteien festgelegt. Der Vorsitzende sollte über juristische oder arbeitsrechtliche Expertise verfügen, um eine faire Verhandlungsführung zu gewährleisten.

Wann und was entscheidet die Einigungsstelle?

Die Einigungsstelle wird tätig, wenn zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber keine Einigung über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten erzielt wird. Dazu zählen insbesondere:

  • Arbeitszeitregelungen
  • Schichtpläne
  • Einführung und Anwendung technischer Überwachungseinrichtungen
  • Sozialpläne bei Betriebsänderungen Die Entscheidungen der Einigungsstelle können entweder verbindlich oder lediglich empfehlend sein, je nach Rechtsgrundlage des jeweiligen Themas.

Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle

  1. Einleitung des Verfahrens: Eine Partei (Arbeitgeber oder Betriebsrat) beantragt die Einsetzung der Einigungsstelle.
  2. Bestimmung der Besetzung: Die Anzahl der Beisitzer und der Vorsitzende werden festgelegt.
  3. Verhandlungstermine: Die Einigungsstelle trifft sich zu Sitzungen, in denen beide Seiten ihre Positionen darlegen.
  4. Schlichtung und Entscheidung: Der Vorsitzende leitet die Verhandlung, und die Einigungsstelle trifft eine Entscheidung, die je nach Fall bindend oder empfehlend ist.

Kann der Betriebsrat einen Beisitzer bestimmen?

Ja, der Betriebsrat hat das Recht, eigene Beisitzer für die Einigungsstelle zu benennen. Diese sollten über arbeitsrechtliche und betriebliche Kenntnisse verfügen, um die Interessen der Arbeitnehmer kompetent vertreten zu können. Die BTQ Kassel kann als Beisitzer tätig sein und die Arbeitnehmerseite professionell unterstützen.

Kosten der Einigungsstelle

Die Kosten für die Einigungsstelle trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dazu gehören:

  • Honorare des Vorsitzenden
  • Reisekosten der Beisitzer
  • Kosten für notwendige Sachverständige Diese Regelung stellt sicher, dass der Betriebsrat keine finanziellen Nachteile durch das Verfahren erleidet.

Fazit

Die Einigungsstelle ist ein wichtiges Instrument zur Konfliktlösung im betrieblichen Mitbestimmungsrecht. Sie ermöglicht eine faire und strukturierte Entscheidungsfindung, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Die BTQ Kassel unterstützt Betriebsräte als Beisitzer und sorgt für eine sachkundige Vertretung der Arbeitnehmerinteressen.

FAQ

Wann sollte eine Einigungsstelle angerufen werden? Wenn eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht erzielt werden kann.

Sind die Entscheidungen der Einigungsstelle bindend? Das hängt vom jeweiligen Fall ab. In bestimmten Bereichen, wie der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, sind die Entscheidungen verbindlich.

Wer trägt die Kosten? Die Kosten der Einigungsstelle trägt der Arbeitgeber.

Kann der Betriebsrat externe Berater oder Beisitzer hinzuziehen? Ja, der Betriebsrat kann eigene Beisitzer bestimmen und externe Beratung in Anspruch nehmen.

Wie lange dauert das Verfahren? Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls, kann aber mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

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