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Seminarprogramm
ELENA - der elektronische Entgeltnachweis | ACHTUNG: Die Seminare am 25.02., 26.02.,03.03. und 05.03. sind ausgebucht!
Bitte beachten Sie, dass auch für den 15. März nur noch wenige Plätze buchbar sind.
Am 1. Januar 2010 wurde ELENA, der elektronische Entgeltnachweis eingeführt. Rechtliche Grundlage hierfür ist das ELENA-Verfahrensgesetz vom 2. April 2009 (vgl. §§ 95 ff SGBIV). Danach sind alle Arbeitgeber verpflichtet, zahlreiche Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle in Würzburg zu melden. Aber was genau verbirgt sich hinter ELENA? Welche Daten müssen Arbeitgeber melden? Müssen zusätzlich Daten der Beschäftigten erhoben und verarbeitet werden? Wie sicher sind diese Daten vor unberechtigten Zugriffen geschützt? Welche Rechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Interessensvertretungen?
In diesem Seminar werden die neuen gesetzlichen Vorgaben vorgestellt und auf den Prüfstand des Arbeitnehmerda-tenschutzes gestellt.
Themen sind u.a.
• Welche Daten werden erhoben und verarbeitet?
• Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung?
• Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes in Betrieb und Dienststelle
• Richtigkeit der Daten und Kontrolle
• Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
• Rechte des Betriebs-/Personalrats
• Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Information der Belegschaft durch Betriebs- und Personalräte
Referent ist Norbert Warga, Datenschutzbeauftragter GDDcert der Gewerkschaft ver.di und Mitglied im Beirat ELENA-Verfahren beim Bundeswirtschaftsministerium
Wichtiger Hinweis:
Das vorgesehene Thema erfüllt grundsätzlich die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an die §§ 37.6 BetrVG, 46,6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze. Der Betriebs-/Personalrat hat aber jeweils die konkrete Erforderlichkeit zu prüfen und zu begründen. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebs- oder Personalrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da erforderliche Kenntnisse im Sinne dieser Paragraphen vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme tragen. Bitte beachten Sie die Besonderheiten des BPersVG! Bei weiteren Fragen rufen Sie uns bitte an. Übrigens: die Teilnahme ist auch unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit möglich.
Gefördert vom
Europäischen Sozialfonds (EU)
und dem Land Hessen | | 530-10 Ausgebucht
25.02.2010
Veranstalter: BTQ Kassel
Ort: Kassel
Kosten: Seminargebühr: 270,00 €
| 530b-10 Ausgebucht
26.02.2010
Veranstalter: BTQ Kassel
Ort: Kassel
Kosten: Seminargebühr: 270,00 €
| 530c-10 Ausgebucht
03.03.2010
Veranstalter: BTQ Kassel
Ort: InterCity Hotel, Kassel
Kosten: Seminargebühr: 270,00 €
| 530d-10 Ausgebucht
05.03.2010
Veranstalter: BTQ Kassel
Ort: InterCity Hotel, Kassel
Kosten: Seminargebühr: 270,00 €
| 530e-10 Ausgebucht
15.03.2010
Veranstalter: BTQ Kassel
Ort: InterCity Hotel, Kassel
Kosten: Seminargebühr: 270,00 €
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Hinweise: Beginn 10:30 Uhr, Ende 16:30 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl:15
Zielgruppen: BR, PR
Freistellungsgrundlage: 37(6), 46(6), LPersVG | © 2010 BTQ Kassel, alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr
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