BTQ Kassel

Seminarprogramm

ELENA - der elektronische Entgeltnachweis

BTQ Kassel - Geprüfte WeiterbildungseinrichtungACHTUNG: Die Seminare am 25.02., 26.02.,03.03. und 05.03. sind ausgebucht!
Bitte beachten Sie, dass auch für den 15. März nur noch wenige Plätze buchbar sind.

Am 1. Januar 2010 wurde ELENA, der elektronische Entgeltnachweis eingeführt. Rechtliche Grundlage hierfür ist das ELENA-Verfahrensgesetz vom 2. April 2009 (vgl. §§ 95 ff SGBIV). Danach sind alle Arbeitgeber verpflichtet, zahlreiche Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle in Würzburg zu melden. Aber was genau verbirgt sich hinter ELENA? Welche Daten müssen Arbeitgeber melden? Müssen zusätzlich Daten der Beschäftigten erhoben und verarbeitet werden? Wie sicher sind diese Daten vor unberechtigten Zugriffen geschützt? Welche Rechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Interessensvertretungen?
In diesem Seminar werden die neuen gesetzlichen Vorgaben vorgestellt und auf den Prüfstand des Arbeitnehmerda-tenschutzes gestellt.
Themen sind u.a.
• Welche Daten werden erhoben und verarbeitet?
• Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung?
• Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes in Betrieb und Dienststelle
• Richtigkeit der Daten und Kontrolle
• Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
• Rechte des Betriebs-/Personalrats
• Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Information der Belegschaft durch Betriebs- und Personalräte

Referent ist Norbert Warga, Datenschutzbeauftragter GDDcert der Gewerkschaft ver.di und Mitglied im Beirat ELENA-Verfahren beim Bundeswirtschaftsministerium

Wichtiger Hinweis:
Das vorgesehene Thema erfüllt grundsätzlich die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an die §§ 37.6 BetrVG, 46,6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze. Der Betriebs-/Personalrat hat aber jeweils die konkrete Erforderlichkeit zu prüfen und zu begründen. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebs- oder Personalrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da erforderliche Kenntnisse im Sinne dieser Paragraphen vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme tragen. Bitte beachten Sie die Besonderheiten des BPersVG! Bei weiteren Fragen rufen Sie uns bitte an. Übrigens: die Teilnahme ist auch unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit möglich.


Gefördert vom
Europäischen Sozialfonds (EU)
und dem Land Hessen
   
530-10
Ausgebucht

25.02.2010

Veranstalter:
BTQ Kassel

Ort:
Kassel

Kosten:
Seminargebühr: 270,00 €


530b-10
Ausgebucht

26.02.2010

Veranstalter:
BTQ Kassel

Ort:
Kassel

Kosten:
Seminargebühr: 270,00 €


530c-10
Ausgebucht

03.03.2010

Veranstalter:
BTQ Kassel

Ort:
InterCity Hotel, Kassel

Kosten:
Seminargebühr: 270,00 €


530d-10
Ausgebucht

05.03.2010

Veranstalter:
BTQ Kassel

Ort:
InterCity Hotel, Kassel

Kosten:
Seminargebühr: 270,00 €


530e-10
Ausgebucht

15.03.2010

Veranstalter:
BTQ Kassel

Ort:
InterCity Hotel, Kassel

Kosten:
Seminargebühr: 270,00 €




Hinweise:
Beginn 10:30 Uhr, Ende 16:30 Uhr

Maximale Teilnehmerzahl:15

Zielgruppen:
BR, PR

Freistellungsgrundlage:
37(6), 46(6), LPersVG

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