Qualifizierungsscheck - Zuschuss zur Weiterbildung![]()
Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Weiterbildung einen Zuschuss
bis zu 500,- € aus Mitteln des Landes Hessen und des europäischen Sozialfonds erhalten.
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:
Sie arbeiten in einem Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, wohnen in Hessenund erfüllen eine dieser Voraussetzungen: - Sie haben für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss oder - Sie arbeiten in Teilzeit (maximal 30 Stunden pro Woche) oder - Sie sind als Ausbilderin/Ausbilder tätig oder - Sie sind 45 Jahre alt oder älter.
Wie bekommt man die Förderung?
Am Anfang steht eine kostenfreie Beratung, wie wir von der BTQ sie anbieten.
Hier klären wir, ob alle Voraussetzungen zum Erhalt eines Qualifizierungsschecks gegeben sind. Im weiteren Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam Ihren Qualifizierungsbedarf und wählen das passende Angebot bei einem anerkannten Bildungsanbieter aus.
Gefördert werden Weiterbildungen mit fachlichen Inhalten (EDV, Sprachen usw.) oder Schlüsselqualifikationen (Rhetorik, Konfliktlösung usw.). Der Zuschuss beträgt 50% der Kurskosten, maximal 500,- € und kann einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen?
Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Ansprechpartnerin:
Nadja Gabriel, Qualifizierungsberaterin, Tel: 069/2569-1901, btq@btq-kassel.de
Mehr Infos zum Qualifizierungsscheck und weitere Fördermöglichkeiten gibt es hier: BTQ-Info
Ein Hinweis für betriebliche Interessenvertretungen und Personalverantwortliche:
Nutzen Sie den Qualifizierungsscheck für Ihre Belegschaft. Gerne beraten wir Beschäftigte zu Qualifizierungsbedarf und Fördermöglichkeiten auch vor Ort.
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